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A. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Auftraggeber Informationen

1. Geltungsbereich
2. Vertragsgegenstand
3. Vertragsschluss
4. Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
5. Vergütung für zusätzliche Leistungen
6. Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
7. Zeitplan
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9. Pflichten zur Namensnennung, Entstellungen
10. Rechteeinräumung durch den Auftraggeber, Haftungsfreistellung
11. Einräumung von Nutzungsrechten durch die Auftragnehmerin
12. Eigenwerbung der Auftragnehmerin
13. Mängelhaftung (Gewährleistung)
14. Haftung
15. Kündigung des Vertrages
16. Anwendbares Recht

B. Informationen zum Datenschutz
1. Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Kontaktdaten der Verantwortlichen
2. Datenverarbeitung zur Auftragsabwicklung
3. Rechte des Betroffenen Dauer der Speicherung personenbezogener Daten


Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Auftraggeber Informationen


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Elisabeth Bölter, handelnd unter "ZUKUNFT GESTALTEN" (nachfolgend "Auftragnehmerin"), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Webdesign-Leistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Auftraggeber") mit der Auftragnehmerin hinsichtlich der von der Auftragnehmerin auf ihrer Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach den einzelnen Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftragnehmer. Die Auftragnehmerin ist zu keinen Leistungen verpflichtet, die nicht im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbart sind.

2.2 Die Auftragnehmerin schuldet dem Auftraggeber die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung einer Website. Hiervon umfasst ist in der Regel

-     die Erarbeitung einer Konzeption,

-     die Abstimmung der Konzeption mit dem Auftraggeber,

-     die grafische Gestaltung der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption,

-     die technische Umsetzung der Konzeption und Gestaltung sowie

-     nach Absprache zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber auch die Programmierung der Website gemäß dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2.3 Zusätzliche Leistungen werden von diesem Vertrag nicht umfasst. Dies betrifft unter anderem die folgenden Leistungen, welche die Auftragnehmerin und der Auftraggeber daher gesondert vereinbaren und vergüten müssen:

-     Die Übergabe von sogenannten offenen Dateien an den Auftraggeber.

-     Der Erwerb von Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elemente von Dritten.

-     Recherchen zur Verfügbarkeit von bestimmten Domains.

-     Die Registrierung von Domains für den Auftraggeber und weitere Leistungen im Zusammenhang mit Domains für den Auftraggeber.

-     Das Hosting der Website, also die Überlassung von Webspace (Speicherplatz) auf Servern der Auftragnehmerin oder von Dritten.

-     Die inhaltliche und technische Wartung und Pflege der Website.

2.4 Die Auftragnehmerin kann ihre Leistungen persönlich oder durch qualifiziertes, von ihr ausgewähltes Personal erbringen. Dabei kann sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungspflichten auch der Dienste und Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in ihrem Auftrag tätig werden. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistung.


3. Vertragsschluss

3.1 Der Auftraggeber kann in Textform per E-Mail oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an die Auftragnehmerin richten.

3.2 Die Auftragnehmerin lässt dem Auftraggeber auf dessen Anfrage hin in Textform per E-Mail ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Auftraggeber angefragten Leistung bzw. Leistungen zukommen. Dieses Angebot kann der Auftraggeber durch eine gegenüber der Auftragnehmerin abzugebende Annahmeerklärung in Textform per E-Mail innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Auftraggebers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Auftraggeber das Angebot der Auftragnehmerin innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist die Auftragnehmerin nicht mehr
an ihr Angebot gebunden.

3.3 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der Auftragnehmerin versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der Auftragnehmerin oder von dieser mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3.4 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.


4. Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Soweit zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber vergütungspflichtig. Vorschläge, Entwürfe oder sonstige Zuarbeiten durch den Auftraggeber, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, die auf Seite des Auftraggebers an der Durchführung dieses Vertrags beteiligt sind, haben keine Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung der Auftragnehmerin. Leistungen der Auftragnehmerin, die vom Leistungsumfang dieses Vertrags nicht umfasst sind, wie z.B. Sonder-, Neben- oder Mehrleistungen der Auftragnehmerin sind ebenso vergütungspflichtig und gesondert zu vergüten.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin für ihre Leistungen nach diesem Vertrag die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Diese Vergütung besteht aus einem Entwurfs- und einem Nutzungshonorar, soweit dies zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Nicht Bestandteil dieser Vergütung sind etwaige Leistungen, welche die Auftragnehmerin gemäß entsprechender Absprache mit dem Auftraggeber von Dritten bezieht, und gegenüber diesen Dritten vergüten muss, wie z.B. für den Erwerb von Lizenzen bzw. Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elementen, welche jeweils gesondert zwischen den Parteien abgerechnet werden, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(a) Das Entwurfshonorar entspricht dem Betrag, den die Auftragnehmerin und der Auftraggeber für:

-       die Erarbeitung einer Konzeption,

-       die Abstimmung der Konzeption mit dem Auftraggeber,

-       die grafische Gestaltung der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption,

-       die technische Umsetzung der Konzeption und Gestaltung und

-       ggf. die Programmierung der Website gemäß dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

als Entwurfshonorar vereinbaren.

(b) Das Nutzungshonorar bestimmt sich nach dem zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber vereinbarten Nutzungsumfang hinsichtlich der Leistungen der Auftragnehmerin nach diesem Vertrag und entspricht dem Betrag, den die Auftragnehmerin und der Auftraggeber als Nutzungshonorar vereinbaren. Weitere, hierüber hinaus gehende Nutzungen der Leistungen der Auftragnehmerin auf Grundlage dieses Vertrages durch den Auftraggeber muss der Auftraggeber zusätzlich gesondert vergüten.

(c) Soweit dies zwischen den Parteien nicht anders vereinbart ist, bemisst sich die Höhe des Entwurfs- und des Nutzungshonorars nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vergütungstarif des Allianz deutscher Designer (AGD) e.V., wie er zwischen diesem und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen worden ist. Der Vergütungstarif des Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. kann jederzeit bei der Auftragnehmerin angefordert werden.

4.3 Bei Verzögerungen der Durchführung der Leistungen nach diesem Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat die Auftragnehmerin das Recht, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu fordern.

4.4 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung der Auftragnehmerin nichts Abweichendes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Gesamtpreise.


5. Vergütung für zusätzliche Leistungen

5.1 Soweit die Auftragnehmerin nach Absprache mit dem Auftraggeber zusätzliche Leistungen erbringt, welche über die von der Auftragnehmerin nach diesem Vertrag ursprünglich geschuldeten Leistungen hinausgehen, wie etwa die Anpassung oder Änderung von bereits abnahmefähigen Konzeptionen, Entwürfen, Gestaltungen, Programmierungen oder sonstigen Leistungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Leistungen der Auftragnehmerin gemäß dem vereinbarten Stundensatz und den sonstigen Vereinbarungen der Parteien nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zu vergüten. Haben die Auftragnehmerin und der Auftraggeber hierfür keinen Stundensatz vereinbart oder keine sonstige Vereinbarung getroffen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den angefallenen Zeitaufwand gemäß dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vergütungstarif des Allianz deutscher Designer (AGD) e.V., wie er zwischen diesem und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen worden ist, zu vergüten.

5.2 Die Auftragnehmerin hat das Recht, nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber die zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Drittleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggeber zu erwerben. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für den Erwerb von Lizenzen bzw. Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elementen oder auch für die Anmietung von Speicherplatz auf Servern von Drittanbietern zwecks Web-Hosting der Website. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin hierfür Vollmacht zu erteilen und erteilt diese hiermit sogleich. Im Falle des Erwerbs von solchen Drittleistungen verpflichtet sich der Auftraggeber, der Auftragnehmerin im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die aus den Vertragsschlüssen mit den jeweiligen Drittanbietern folgen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie ihrerseits von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Auslagen und sonstige Nebenkosten zu erstatten, die der Auftragnehmerin nach vorheriger Absprache zwischen ihr und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags notwendigerweise entstehen, wie ggf. etwa für die Anfertigung von Fotografien, Modellen, Teasern oder Web-Hosting.


6. Abnahme, Fälligkeit der Vergütung

6.1 Die Leistungen der Auftragnehmerin werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertragsgemäße Leistungen der Auftragnehmerin abzunehmen. Werden keine begründeten Beanstandungen geltend gemacht, hat die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen ab Ablieferung der jeweiligen Leistungen beim Auftraggeber, zu erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Leistungen innerhalb vorgenannter Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

6.2 Verlangt der Auftraggeber nach der Abnahme gemäß vorstehender Ziffer Änderungen von der Auftragnehmerin, so kann die Auftragnehmerin ihm hierfür eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung berechnen. Hierüber lässt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber auf dessen Anforderung ein konkretes Angebot zukommen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggeber werden hierdurch nicht eingeschränkt.

6.3 Im Rahmen der Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber steht der Auftragnehmerin eine Gestaltungsfreiheit zu. Der Auftraggeber darf die Abnahme nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigern. Mängelansprüche des Auftraggebers aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen sind ausgeschlossen.

6.4 Die Vergütung der Auftragnehmerin wird in Abschlägen wie folgt fällig, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird:

- 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig.

- 25 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Auftragnehmerin dem Auftraggeber das Konzept und die Gestaltung vorgelegt hat.

- 25 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden mit Ablieferung der Leistungen der Auftragnehmerin nach diesem Vertrag fällig.


7. Zeitplan

7.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen im Rahmen der mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeiträume und zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten.

7.2 Soweit zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beginnt die Auftragnehmerin mit der Erfüllung des Vertrags frühestens, wenn bei ihr die erste Abschlagzahlung eingegangen ist. Verzögerungen bei den Zahlungen der vereinbarten Abschläge verschieben die vereinbarten Zeitpläne und Zeitpunkte entsprechend nach hinten.


8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Leistungen der Auftragnehmerin erforderlich ist. Insbesondere muss der Auftraggeber vereinbarte Termine einhalten.

8.2 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch der Auftragnehmerin auf Ersatz der ihr durch die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.


9. Pflichten zur Namensnennung, Entstellungen

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Namen und auf Wunsch der Auftragnehmerin auch die Kontaktdaten der Auftragnehmerin im Impressum der Website anzugeben, welche die Auftragnehmerin auf Grundlage dieser AGB für den Auftraggeber erstellt, es sei denn, eine solche Nennung ist in der Branche des Auftraggeber vollkommen unüblich.

9.2 Die Auftragnehmerin hat das Recht, Entstellungen oder sonstige Beeinträchtigungen ihrer Konzeptionen, Entwürfe, Gestaltungen, Programmierungen und sonstigen geschützten oder schutzfähigen Leistungen, einschließlich Webdesigns, die auf Grundlage des Vertrags zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber entstehen, zu verbieten, soweit diese Entstellungen oder sonstigen Beeinträchtigungen geeignet sind, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers an den Leistungen zu gefährden.


10. Rechteeinräumung durch den Auftraggeber, Haftungsfreistellung

10.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Verwendung, Übergabe und Übermittlung sämtlicher Muster, Vorlagen, Datenträger, Dateien, Daten und sonstigen Materialien, Dokumente und Informationen (z.B. Bilder, Grafiken, Texte und Templates), die er in physischer oder elektronischer Form der Auftragnehmerin zur Verfügung stellt, berechtigt ist.

10.2 Der Auftraggeber räumt der Auftragnehmerin die erforderlichen Rechte zur vertragsgemäßen Bearbeitung und Bereitstellung der an sie übergebenen oder übermittelten Muster, Vorlagen, Datenträger, Dateien, Daten und sonstigen Materialien, Dokumente und Informationen ein.

10.3 Soweit es entgegen der vorgenannten Zusicherung an einer Berechtigung zur Verwendung, Übergabe oder Übermittlung fehlt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragnehmerin von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen und die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung gegen diese erforderlich sind.


11. Einräumung von Nutzungsrechten durch die Auftragnehmerin

11.1 Sämtliche Konzeptionen, Entwürfe, Gestaltungen, Programmierungen und sonstigen geschützten oder schutzfähigen Leistungen, einschließlich Webdesigns, der Auftragnehmerin, die auf Grundlage des Vertrags zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber entstehen, (im Folgenden auch "Vertragsleistungen") darf der Auftraggeber nur nach Maßgabe der mit der Auftragnehmerin getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzungs- und Verwertungsrechte, insbesondere im Hinblick auf die Art, den Umfang, die Dauer und das Gebiet der Nutzungen nutzen und verwerten. Jede unbefugte Nutzung und Verwertung der geschützten Vertragsleistungen außerhalb der mit der Auftragnehmerin getroffenen Vereinbarungen ist unzulässig.

11.2 Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Vertragsleistungen in dem Umfang ein, wie dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine solche ausdrückliche Vereinbarung, räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Vertragsleistungen ein. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber im Zweifel jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht ein.

11.3 Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber an den Konzeptionen, Entwürfen und Satzdateien sowie an den sonstigen Gegenständen, Dateien und Daten, die auf Grundlage des Vertrags entstehen, bloß die Nutzungsrechte gemäß diesem Vertrag ein und überträgt dem Auftraggeber nicht auch das Eigentum an diesen, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Konzeptionen, Entwürfe und Satzdateien sowie die sonstigen Gegenstände, Dateien und Daten, die auf Grundlage dieses Vertrags entstehen, verbleiben vielmehr im Eigentum der Auftragnehmerin, die zu deren Herausgabe nach diesem Vertrag nicht verpflichtet ist. Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber können deren Herausgabe gegen eine gesonderte Vergütung vereinbaren.

11.4 Jede Übertragung, Teil-Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten, einschließlich von Unterlizenzen, an den Vertragsleistungen der Auftragnehmerin bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.

11.5 Sämtliche Nutzungen und Verwertungen der Vertragsleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig und verpflichten den Auftraggeber zur Zahlung eines entsprechenden zusätzlichen Nutzungshonorars gegenüber der Auftragnehmerin. Bei unberechtigten Nutzungen und Verwertungen hat die Auftragnehmerin das Recht, gemäß den gesetzlichen Vorgaben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

11.6 Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist jede vollständige oder teilweise Nachahmung, Bearbeitung sowie sonstige Umgestaltung und Veränderung der Vertragsleistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin unzulässig.


12. Eigenwerbung der Auftragnehmerin

12.1 Die Auftragnehmerin hat das Recht, sämtliche Vertragsleistungen zum Zweck der Eigenwerbung der Auftragnehmerin in sämtlichen Medien unter Angabe des Namens des Auftraggebers zu verwenden, einschließlich auf das Tätigwerden für den Auftraggeber in diesem Zusammenhang hinzuweisen, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

12.2 Dieses Recht zur Eigenwerbung besteht darüber hinaus nicht, wenn der Auftraggeber die Auftragnehmerin über ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse informiert hat, dass einer solchen Verwendung entgegensteht.


13. Mängelhaftung (Gewährleistung)

13.1 Für Mängel der vereinbarten Leistungen haftet die Auftragnehmerin nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

13.2 Der Auftraggeber muss sämtliche Leistungen, welche die Auftragnehmerin ihm abliefert, unverzüglich auf etwaige Mängel überprüfen und, soweit die Auftragnehmerin den Auftraggeber hierzu aufgefordert hat oder dies aus sonstigen Gründen erforderlich ist, freigeben. Soweit der Auftraggeber die Leistungen der Auftragnehmerin freigibt, sind hinsichtlich offensichtlicher Mängel etwaige Mängelrechte ausgeschlossen.

13.3 Offensichtliche Mängel der Leistungen der Auftragnehmerin muss der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Ablieferung der jeweiligen Leistungen schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin anzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.


14. Haftung

14.1 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die durch die Störung ihres Betriebs infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft durch sie verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei von der Auftragnehmerin beauftragten Dritten eintreten.

14.2 Im Übrigen haftet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen – einschließlich deliktischen – Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

14.3 Die Auftragnehmerin haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

-     bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

-     bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

-     aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,

-     aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.4 Verletzt die Auftragnehmerin fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern die Auftragnehmerin nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Auftragnehmerin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

14.5 Im Übrigen ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.

14.6 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Auftragnehmerin für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.


15. Kündigung des Vertrages

15.1 Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Leistungen den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass der Auftragnehmerin danach ein Anteil in Höhe von fünf (5) Prozent der vereinbarten Vergütung zusteht, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfällt.

15.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung nicht zugemutet werden kann.


16. Anwendbares Recht

16.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

16.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.


17. Gerichtsstand

17.1 Handelt der Auftraggeber als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.

Hat der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Auftraggeber zugerechnet werden können. Die Auftragnehmerin ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Auftraggeber anzurufen.


18. Alternative Streitbeilegung

18.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

18.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.


B. Informationen zum Datenschutz


1. Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Kontaktdaten der Verantwortlichen

1.1 Im Folgenden informiere ich Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit meiner Beauftragung. Personenbezogene Daten
sind hierbei alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.

1.2 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Elisabeth Bölter, ZUKUNFT GESTALTEN, Beethovenstraße 9, 44649 Herne, Deutschland, Telefon: 0 23 25 / 96 83 38 3,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

1.3 Die für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.


2. Datenverarbeitung zur Auftragsabwicklung

2.1 Zur Erfüllung meiner vertraglichen Pflichten im Falle einer Auftragserteilung erfasse, speichere und bearbeite ich ggf. Abbildungen von Personen, welche auf die Identität der abgebildeten Personen schließen lassen können. Sofern die Bilddateien zur Speicherung und/oder Bearbeitung an externe Dienstleister weitergegeben werden, informiere ich Sie hierüber in meinem Angebot. Eine darüberhinausgehende Weitergabe erfolgt nicht. Die vorgenannten Verarbeitungsvorgänge erfolgen ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nach abschließender Abwicklung des Auftrags werden die betreffenden Bilddateien vollständig gelöscht, sofern ich mit Ihnen nichts anderes vereinbart habe.

2.2 Ihre Zahlungsdaten gebe ich im Rahmen der Zahlungsabwicklung an das beauftragte Kreditinstitut weiter, sofern dies für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


3. Rechte des Betroffenen

3.1Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber der Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die ich Sie nachstehend informieren:

- Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch mich bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;

- Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei mir gespeicherten unvollständigen Daten;

- Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem ich diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötige oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob meine berechtigten Gründe überwiegen;

- Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber der Verantwortlichen geltend gemacht, ist diese verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden,
diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

- Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;

- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werde ich die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;

- Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

3.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN ICH IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND MEINES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITE, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDE ICH DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN ICH ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KANN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON MIR VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDE ICH DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.


Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei