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Auftragsverarbeitungsvertrag

Rechtssichere Datenverarbeitung

Sicherheit für Ihre personenbezogenen Daten und für Ihre Website.
Schutz durch technische Maßnahmen und klare vertragliche Regelungen.

Im Rahmen meiner Leistungen für Webdesign, Hosting, Website Erstellung & Gestaltung
sowie Website Wartung & Aktualisierung verarbeite ich in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten.

Um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 28 DSGVO) gerecht zu werden,
ist der Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV) gesetzlich vorgeschrieben.

Dieser AV-Vertrag (AVV) regelt Rechte und Pflichten sowie technische und organisatorische
Maßnahmen (TOM) im Rahmen einer Verarbeitung personenbezogenen Daten im Auftrag.

Icons Datenserver mit Einstellungsrad, Schloss, Waage und Richterhammer als Symbole für Impressum.

Gegenstand der Verarbeitung

Notwendigkeit der vertraglichen Basis

Sobald ich als Webdesignerin Zugriff auf Ihre Domain erhalte oder Ihre Daten verarbeite (z. B. bei der Erstellung & Gestaltung oder bei der Wartung & Aktualisierung Ihrer Website), handeln wir im Rahmen einer Auftragsverarbeitung. Der Vertrag regelt hierbei präzise die Art und den Zweck der Datenverwendung sowie die Verantwortlichkeiten beider Parteien.

Struktur des AV-Vertrag (AVV)

Die Paragrafen der Zusammenarbeit

Mein Auftragsverarbeitungsvertrag ist übersichtlich gegliedert und umfasst unter anderem:

  • Einleitung, Geltungsbereich und Definitionen
  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
  • Pflichten und Mitteilungspflichten der Auftragnehmerin
  • Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung
  • Weisungsrechte und Beendigung des Auftrags

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Schutz und Sicherheit für Ihre Daten

Ein Kernstück des Vertrages sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
Hier dokumentiere ich detailliert, wie Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation geschützt werden.
Dies umfasst physische Zugangskontrollen ebenso wie digitale Sicherungssysteme.

Abschluss & Subdienstleister

Transparenz in der Dienstleisterkette

In den Anlagen zum Vertrag finden Sie zudem die Liste der zugelassenen Subdienstleister (z. B. STRATO AG für das Hosting)
sowie die Benennung weisungsberechtigter Personen.

Der vollständige AVV wird Ihnen im Rahmen der Angebotserstellung digital zur Prüfung und Signatur bereitgestellt.